29. August 2010

Google startet sein Voyeur–Projekt Street-View. Straßenzüge und Häuser, aber auch zufällig ins Visier geratende Menschen sollen gefilmt und ins Internet gestellt werden. Sicherheitsexperten warnen davor, dass Street-View eine Immobilien-Messe für Langfinger werden könnte, die jetzt nicht mehr vor Ort herumspionieren müssten. Das Persönlichkeitsrecht und die Privatsphäre werden verletzt. Nach deutschem Recht jedenfalls, und das zählt wohl noch in Deutschland.

Googles selbstherrlicher Umgang mit dem deutschen Recht ist ein idealtypisches Beispiel für die geballte Macht eines Großkonzerns: Das Angebot, sich durch schriftliche Beantragung der Verfilmung und Veröffentlichung zu entziehen, ist wirklich pervers – im lateinischen, nicht sexuellen Wortsinn: nämlich auf den Kopf gestellt oder ins Gegenteil verzerrt. Es ist ja allgemeine Rechtspraxis, dass derjenige, der die Privatsphäre einer Person antasten will, diese Person vorher um Erlaubnis bitten bzw. eine Genehmigung einholen muss. Nicht umgekehrt. Geltendes Recht ist wirksam, nur die Aufhebung erfordert Genehmigung. - Ich muss mir doch nicht genehmigen lassen, dass eine andere Person meine Privatsphäre NICHT verletzt. Noch muss ich hinnehmen, dass sie in jedem Fall verletzt wird, wenn ich ihre Nichtverletzung nicht ausdrücklich beantrage.
Der Gipfel der Farce ist die Fristsetzung von vier Wochen. Und deutsche Politiker, die es schon als Erfolg betrachten, eine weitere Fristverlängerung von vier Wochen erwirkt zu haben. Die meisten Politiker haben übrigens Jura studiert. Und jetzt sind sie eben Vollzeitlobbyisten.